Die Wissenschaft des Verwaltungsrechts
Für Fortgeschrittene und Interessierte eröffnet die Kenntnis der historischen Entwicklung des Verwaltungsrechts ein tieferes Verständnis auch der aktuellen Probleme dieses Rechtsgebietes. Grundlage einer solchen Kenntnis könnten die hier vorgestellten Arbeiten sein, die das Ergebnis einer Seminarveranstaltung im Wintersemester 1996 / 97 bilden.
Ein ganz besonderer Dank gilt den Teilnehmern, die hier bereit waren, ihre Texte einen "weltweiten" Publikum zu öffnen.
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Die Innere Verwaltung, der Steins besonderes Interesse gilt, muß
die Aufgabe des Staates übernehmen, ädasjenige herzustellen, äwas
der einzelne für seine eigene Wohlfahrt und Entwicklung nötig
hat und sich dennoch mit seiner eigenen Kraft nicht verschaffen kann, obgleich
sich jeder einzelne schon in seinem eigenen Interesse bestrebt, sich selber
zu helfen," sie muß also gezielt und restriktiv die Entwicklung
der nicht besit-zenden Klasse vorantreiben, nämlich Sicherheit, Gesundheit,
Bildung, Erwerb und Achtung herstellen. Die Verwaltung ist der arbeitende
Staat, ihre Struktur und ihre Aufgabe ergibt sich daher aus den Staatsaufgaben
Bearbeiterin: Christine Finzer
"Die staatswissenschaftliche Methode beschränkt sich darauf, die verschiedenen Bereiche staatlichen Handelns in Verwaltungszweige zu gliedern, und die einzelnen Bereiche darzustellen. Ziel dieser Methode ist es, die auf ein einzelnes Verwaltungsgebiet sich beziehenden Normen zusammenzustellen und zu erläutern. Es wird weniger versucht die Verwaltungsbegriffe, die in den verschiedenen Verwaltungsgebieten vorkommen, herauszuarbeiten, sondern vielmehr einen umfassenden Überblick über Aufbau und Funktion der Verwaltung zu geben. Auf eine weitreichende Abstraktionen oder die Herausbildung eines ausführlichen Allgemeinen Teils wird weitgehend verzichtet. Es kommt diesem System also vor allem darauf an, die Eigenheiten und Besonderheiten der einzelnen Verwaltungsgebiete möglichst umfassend darzustellen."
Bearbeiter: Oliver Kirchner
"Die drei Auseinandersetzungen mit Mayers Werk aus drei Epochen zeigen deutlich: Trotz der Kritik an einzelnen dogmatischen Positionen wird die Gesamtheit von Mayers Rechtsinstituten und insbesondere auch seine Methode als bleibendes Erbe der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft verstanden. Gerade die Verwerfung einzelner dogmatischer Standpunkte dürfte aber ganz im Sinne Mayers sein: Denn für das richtige Recht hält er "das Recht, das mit uns geboren ist". Dieses Recht habe aber weder seit jeher bestanden noch werde es für immer unverändert bestehen. So zeigt sich das Durchsetzungsvermögen von Mayers juristischer Methode sogar in der Kritik an seinen dogmatischen Konstruktionen."
Bearbeiter: Christoph Anger
"Im zweiten und dritten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts, einer Zeit also, in welcher sich die juristische Methode in der Behandlung des Verwaltungsrechts konsolidierte, zählte der Schweizer Fritz Fleiner sicherlich zu den angesehensten und bekanntesten Vertretern dieses Faches im deutschen Sprachraum. Nicht zuletzt seinem Einsatz verdankt die ju- ristische Methode ihren Siegeszug. Heute hingegen scheint er dem Bewußtsein, auch demjenigen der Fachleute, entrückt zu sein: Blickt man in die heute gängigen deutschen Lehrbücher des allgemeinen Verwaltungsrechts, so ist sein Name, wenn überhaupt, dann allenfalls in kleingedruckten Absätzen oder in Fußnoten zu finden, als einer der Nachfolger Otto Mayers . Im Gegensatz zu diesem, läßt sich über Fleiner auch kaum spezialisiertes Schrifttum, etwa Dissertationen oder Monographien, finden. "
Bearbeiter: Heiko Heidusch